Private Unfallversicherung

Jeder kennt sie und die Mehrheit hat bereits Gebrauch von ihr genommen: Die Rede ist von der privaten Unfallversicherung. Die private Unfallversicherung dient dazu, finanzielle Nachteile im Falle eines Unfalls auszugleichen. Dies ist besonders bei Freizeitunfällen interessant und äußerst nützlich, da die gesetzliche Unfallversicherung nur für die im Rahmen etwaiger Arbeitsunfälle enstandener Folgen greift.


Wer kann die private Unfallversicherung in Anspruch nehmen?

Die private Unfallversicherung kann von Einzelpersonen, Ehepaaren, ganzen Familien, Kindern und auch Senioren abgeschlossen werden. Von der Versicherung ausgeschlossen sind jedoch Menschen, die als völlig arbeitsunfähig gelten, sowie jene, die an einem schweren Nervenleiden und Geisteskrankheiten leiden.

Sobald die Versicherungspolizze übermittelt wurde, beginnt der abgeschlossene Versicherungsschutz. Dabei ist jedoch auf das in der Polizze angeführte Datum zu achten, denn der Schutz kann nicht vor dem in er Polizze angegebenen Zeitpunkt aktiv werden. Darüber hinaus muss im Vorhinein bereits die erste Prämie beglichen werden.


Wann und wie kann ich meine private Unfallversicherung kündigen?

Im Rahmen abgeschlossener Konsumentenverträge ist eine Kündigungsfrist von genau einem Monat zwingend einzuhalten. Beachten Sie bitte jedoch, dass der Vertrag der privaten Unfallversicherung auch seitens der Versicherung selbst unter folgenden Umständen beendet bzw. gekündigt werden kann:

  • Es wurden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Ihrerseits falsche Angaben hinterlegt.
  • Sie haben eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Obliegenheit aus eigenem Verschulden verletzt und damit gebrochen.
  • Sie haben die vereinbarte Prämie nicht bezahlt.

 

Was genau ersetzt die private Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung ersetzt Ihnen – jedoch stets nur bis einem bestimmen Betrag und damt nicht gänzlich – die Folgen einer andauernden und immerwährenden Invalidität, anfallende Kosten hinsichtlich Heilung, Bergung und Rückholung aus u.a. dem Ausland, Todesfall sowie das zur Geltung kommende Taggeld und Spital, die allesamt durch das Ereignen eines Unfalles, wie u.a. Autounfall, Freizeitunfall, Verletzungen im Hinblick auf Unfälle mit Feuer (Öfen, Verbrennungen, MCZ Kaminöfen, etc.), etc. resultieren.


Im Rahmen welcher Unfälle kommt die private Unfallversicherung nicht zum Tragen?

Krankheiten aller Art sowie übertragbare Infektionskrankheiten gelten keinesfalls als Folgen eines Unfalles und sind aus diesem Grunde von der privaten Unfallversicherung ausgeschlossen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die Kinderlähmung sowie die durch einen Zeckenbiss übertragbare Frühsommer-Meningoencephalitis (FSME). Ebenso sind Wundstarrkrampf und Tollwut von dieser Regelung befreit.

Die private Unfallversicherung greift weiters nicht bei Unfällen, die aus dem Eingehen eines erhöhten Risikos, wie beispielsweise bei Extremsportarten, resultieren oder bei solchen, die im Zuge einer gerichtlich strafbaren, vorsätzlich begangenen Tat passieren. Darüber hinaus gelten jene Unfälle von der privaten Unfallversicherung als ausgeschlossen, die in Folge einer alkoholischen, medikamentösen oder suchtgift-mäßigen Beeinträchtigung geschehen. Zu den ebenfalls nicht versicherten Umständen zählen wesentliche Gesundheitsschäden im Zuge durchgeführter Heilmaßnahmen bzw. etwaiger Eingriffe am Körper. Der Versicherungsschutz entfällt im Rahmen einer privaten Unfallversicherung ebenso bei Kriegsereignissen sowie bei körperlichen Schäden, die durch Kernenergie bzw. durch den Einfluss ionisierender Strahlen verursacht wurden.

Kommt es innerhalb eines Jahres nach dem sich ereigneten Unfall zu einer dauernden Invalidität der versicherten Person, so wird der dem Prozentsatz der Invalidität gemäße Anteil an der gesamten Versicherungssumme ausbezahlt. Kommt es jedoch innerhalb eines Jahres nach dem sich ereigneten Unfall zum Tod der versicherten Person, so wird die vereinbarte Versicherungssumme gänzlich ausbezahlt. Handelt es sich um verstorbene Personen bis 15 Jahre so werden nur die anfallenden Begräbnis- und Bestattungskosten zurückerstattet.

Neben der privaten Unfallversicherung ist ebenso die gewerbliche Unfallversicherung weit verbreitet. Diese ist besonders für  Unternehmer, die einen Produktionszweig in Ihrem Unternehmen verankert haben, relevant. Beispiel: Ein Unternehmen, das sich auf den Geschäftszweig von DVD / CD Herstellung spezialisiert hat, ist verpflichtet, eine gewerbliche Unfallversicherung abzuschließen. Tatsache ist, dass besonders in Produktionsbetrieben vermehrt die Möglichkeit besteht, sich an Maschinen oder mit Werkzeugen  zu verletzen, wodurch jeder Mitarbeiter abgesichert sein muss. Zusätzlich zur privaten Unfallversicherung gibt es auch die Möglichkeit, eine sogenannte private Krankenversicherung, kurz PKV genannt, in Anspruch zu nehmen. Genauere Informationen holen Sie bitte bei Ihrem persönlichen Finanz- und Versicherungsberater ein. Bedenken Sie diesbezüglich bitte, dass eine Versicherung oftmals, unter gewissen Umständen, nicht den gesamten Schadensfall abdecken kann. In diesem Fall muss möglicherweise ein Kredit aufgenommen werden. Stellen Sie dazu bitte einen Online Kredit Vergleich an, um die jeweiligen Konditionen abwägen zu können.

TiPP: Alle hier angeführten Informationen sind aus sicherer und qualitativ hochwertiger Quelle entnommen. Wir haben für diese Informationspräsenz nach bestem Wissen recherchiert, sodass wir Ihnen infolgedessen fundierte Informationen rund um die private Unfallversicherung zur Verfügung stellen können. Demnach eignen sich diese sowohl für Hausaufgaben, Ihr persönliches Referat rund um die private Unfallversicherung als auch für einfache Informationszwecke.