Kfz-Versicherung

Der Abschluss einer sogenannten Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Fahrzeuglenker, der ein Auto in Betrieb nimmt, in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Erst wenn die Bestätigung der abgeschlossenen Kfz-Versicherung vorliegt, kann die Zulassung eines Kraftfahrzeuges beantragt werden. Allgemein sei festgehalten, dass die Vesicherung der Deckung von Schadenersatzverpflichtungen, die aus der Nutzung eines versicherten Fahrzeuges resultieren, dient. Darüber hinaus können durch den Abschluss einer solchen Versicherung (KFZ Versicherung) gerechtfertigte Ansprüche des jeweiligen Unfallgegners finanziell beglichen sowie nicht gerechtfertigte Ansprüche dementsprechend abgewehrt werden. Ein Fahrzeug ist erst dann versichert, sobald die Versicherungspolizze ausgestellt wurde. Zu beachten und bedenken gilt, auf welche Summe man sein Fahrzeug versichern möchte. Somit ist der Umfang der Versicherungsleistung von der jeweiligen Versicherungssumme abhängig. Es ist jedoch gesetzlich geregelt, sein Fahrzeug auf mindestens 6 Millionen Euro versichern zu lassen.

Beispiel: Sie legen mit Ihrem Auto täglich längere Strecken zurück, verwenden Ihr Auto als Dienstauto oder planen demnächst einen Urlaub mit Ihrem Auto? Ganz egal, ob Sie mit Ihrem Auto nach Italien oder in u.a. ein nahe gelegenes Hotel in Saalbach Hinterglemm reisen: Ein optimaler Versicherungsschutz erweist sich als äußerst wichtig – und das in jeder Hinsicht!

Neben der normalen Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es zusätzlich noch die sogenannte Kfz-Kaskoversicherung. Eine Kaskoversicherung dient grundsätzlich dazu, die am eigenen Fahrzeug entstandenen Schäden, Zerstörungen und/oder Verluste abzudecken. Dabei ist zwischen der sogenannten Elementarkaskoversicherung und der Kollisionskaskoversicherung zu unterscheiden. Die Elementarkaskoversicherung einerseits greift im Zuge jener Beschädigungen und Verluste, auf der der Inhaber eines Fahrzeuges keinen direkten Einfluss hat. Dies betrifft vor allem Diebstahlschäden, Explosion, Raub, Natureignisse, Brand und ausschließlich Zusammenstöße mit Haarwild (hier ist das Federwild ausgeschlossen). Die Kollisionskaskoversicherung andererseits deckt die bereits erwähnten Schäden, Zerstörungen und Verluste, die im Rahmen der Elementarkaskoversicherung greifen, sowie auch jene durch einen selbstverschuldeten Unfall entstehenden Schäden am eigenen Fahrzeug ab.

Weiters sei ausdrücklich erwähnt, dass die Kaskoversicherung sowohl im Falle von Teil- als auch Totalschäden greift. Park- und Vandalismusschäden sowie Sonderausstattungen und –Zubehör im Rahmen des Fahrzeuges müssen extra versichert werden und sind infolgedessen nicht Teil der Kaskoversicherung. Darüber hinaus ist es keine Seltenheit, dass die Mehrheit derartiger Kaskoverträge einen Selbstbehalt vorsehen. Die Höhe der jeweiligen Selbstbehalte bedarf einer Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber.

Zu beachten gelten zudem die sogenannten Haftungsausschlüssen, d.h. Umstände, unter denen die Kaskoversicherung keinesfalls eingreift. Dies betrifft beispielsweise das Fahren ohne Führerschein, Alkoholisierung am Steuer sowie all jene Schäden, für die der Besitzer eines Fahrzeuges in vorsätzlicher bzw. fahrlässiger Art und Weise selbst verantwortlich ist. Als Beispiel kann hier der Umstand, dass der nicht abgeschlossene PKW eines Fahrzeuglenkers gestohlen wird, angeführt werden.

Im Rahmen der allgemeinen Kfz-Versicherung sollte das sogenannte Bonus-Malus-System keinesfalls unerwähnt bleiben. Das Bonus-Malus-System stellt die Grundlage dar, nach der sich die Höhe der Prämie gemäß dem Verlauf der Schadensumstände richtet. Es enthält genau genommen 18 Stufen, begonnen wird für jeden Fahrzeuglenker, der das erste Mal ein Auto auf seinen Namen anmeldet, auf der Grundstufe 9. Es besteht jedoch zudem die Möglichkeit, mit dem Versicherungsgeber eine günstigere Grundstufe zu vereinbaren.

Es werden im Rahmen des Bonus-Malus-Systems sogenannte Beobachtungszeiträume vereinbart. Verursacht der Fahrzeuglenker während dieser Zeiträume keinen Schaden an seinem Auto, so erfolgt eine Verbesserung der Einstufung um eine Prämienstufe. Kommt jedoch in diesen Zeiträumen ein Schadensfall zum Tragen, so führt dies nicht zu einer Rückversetzung um eine Prämienstufe, sondern sogleich um drei. Will der Fahrzeuglenker jedoch seine aktuelle Bonusstufe im Falle eines Schadensfalles beibehalten, so hat er die Möglichkeit, sich den Schaden selbst zu bezahlen und die Versicherung nicht in Abspruch zu nehmen. Die Sinnhaftigkeit eines solchen Vorgehens hängt natürlich von der Höhe der jeweiligen Schadenssumme ab.

Darüber hinaus kann im Rahmen der Kfz-Versicherung auch eine sogenannte Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden. Dabei geht es grundlegend um die Wahrung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, wobei hier die Versicherung für jene Kosten hinsichtlich Rechtsanwalt, Gericht, Zeugen und Sachverständige aufkommt. Mehr Informationen rund um die Kfz-Versicherung finden Sie auch auf http://www.auto-blog24.de/.

Im Kfz-Bereich unterscheidet man 3 Arten von Rechtsschutzversicherungen:

  • Fahrzeugrechtsschutz
  • Fahrzeug-Vertragsrechtsschutz
  • Lenkerrechtsschutz.