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Im Rahmen der Startseiten-Präsentation der Webpräsenz sicher-versichern.at wird in einer umfassenden Behandlung auf das Thema Versicherung allgemein eingegangen. Dies soll profunde Grundinformationen über eine Versicherung liefern und aufzeigen, welche Möglichkeiten einem im Rahmen einer Inanspruchnahme von Versicherungen offen stehen, was den Unterschied zwischen Versicherungsnehmer bzw. Versicherungsgeber ausmacht und welche weiteren Rechte und Vorteile eine Versicherung in sich bereithält.

Eine Versicherung bezeichnet allgemein das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme. Dadurch wird ein explizites Versicherungsprinzip geschaffen, das folgendermaßen funktoniert: Ein Versicherungsnehmer zahlt monatlich / quartalsweise oder jährlich einen gewissen vereinbarten Geldbetrag, d.h. den Versichersungsbetrag, in den Geldtopf des Versicherers ein, um bei Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem Topf einen gewissen monetären Schadensausgleich zu bekommen.

In diesem Zusammenhang sei nun auf die beiden Parteien Versicherungsnehmer und Versicherer verwiesen. Ein Versicherer, umgangssprachlich auch einfach nur als Versicherung  bezeichnet, ist jene Partei des Versicherungsvertrages, die dem Versicherungsnehmer einen gewissen Versicherungsschutz gewährt und zukommen lässt. Die Partei, der ein Versicherungsschutz seitens des Versicherers bewilligt wird, d.h. die also eine Versicherung durch regelmäßige und vereinbarte Zahlung eines bestimmten Betrages in einen Geldtopf in Anspruch nimmt, nennt man Versicherungsnehmer. Informieren Sie sich auch bei Ihrem Berater, wenn Sie Ihre Altersvorsorge verkaufen wollen.

Was den Versicherungsbetrag betrifft, so sei festgehalten, dass der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten wirklich eintreten wird und somit der in den Geldtopf von allen Versicherungsnehmern des Versicherers eingezahlten Betrag ausreicht, um einen Schadensfall auszugleichen. Die Voraussetzung hierfür besteht jedoch darin, dass der Umfang der jeweiligen Schäden statistisch abschätzbar ist und infolgedessen im Rahmen versicherungsmathematischer Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs erforderliche Geldbetrag bestimmbar ist. Oftmals ist leider eine Komplettübernahme der Kosten seitens der Versicherung nicht möglich, sodass der Versicherungsnehmer teilweise einen Kredit aufnehmen muss, um die Kosten zu bewältigen.